Infos für Tagespflegepersonen...
(Tagesmütter, Tagesväter, Tagesomas, Kinderfrauen)
Ihre Ansprechpartnerinnen in unserem Büro:

Die Beratung durch unsere pädagogischen Fachkräfte umfasst rechtliche, pädagogische und finanzielle Fragen.
Annett Burmeister, Diplom Sozialpädagogin (links)
Heidrun Schild, Diplom Sozialpädagogin (mitte)
Mirjam Kretschmer, Diplom Sozialpädagogin (rechts)
Die Zuständigkeitsbereiche für Beratung und Vermittlung sind wie folgt aufgeteilt:
Schorndorf: Frau Schild
Urbach, Plüderhausen und Winterbach: Frau Kretschmer
Remshalden und Rudersberg: Frau Burmeister
Qualifizierung der Tagespflegepersonen
Eine Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Kinderfrau) muss nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen umfassend qualifiziert sein und eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt haben.
Der Weg zur Betreuung eines Tageskindes sieht in der Regel so aus:
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Information und erste Beratung durch unsere Fachkräfte
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Hausbesuch durch die Fachkraft zur Einschätzung der häuslichen Umgebung in der Tagespflegefamilie
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die künftige Tagespflegeperson absolviert den Kurs "vorbereitende Qualifizierung"
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Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Kinder
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Empfehlung der Fachkraft zur Ausstellung einer Pflegeerlaubnis an das Kreisjugendamt bei einer Betreuungszeit > 15 Stunden wöchentlich
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Ausstellung eines Ausweises für die Tagespflegeperson
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liegen dem TMV entsprechende Nachfragen von Seiten abgebender Eltern vor, stellt die Fachkraft nach Abwägung aller Faktoren den Kontakt zwischen abgebenden Eltern und möglicher Tagespflegeperson her
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Beginn der Kontakt- und Eingewöhnungsphase
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bei Übereinstimmung Vertragsabschluss zwischen Tagespflegeperson und abgebenden Eltern, bei Bedarf auch mit Unterstützung durch die Fachkraft
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Beginn des Betreuungsverhältnisses
- die Tagespflegeperson sollte Mitglied des Vereins sein (Beitrittserklärung hier), dann ist sie (im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson) und das betreute Tageskind automatisch über eine Sammelhaftpflichtversicherung versichert
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sobald ein Kind betreut wird, muss der Kurs "Praxis begleitende Qualifizierung" innerhalb eines Jahres nach der vorbereitenden Qualifizierung besucht werden
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Voraussetzung für die Verlängerung des Tagespflegeausweis ist der Nachweis von 15 Unterrichtseinheiten (Veranstaltungen zu pädagogischen Themen)
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bei unterschiedlichen Angeboten haben die Tagespflegepersonen die Möglichkeit, in Kontakt zu kommen, sich über Erfahrungen und Probleme auszutauschen, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren
Schema des standardisierten Qualifizierungskonzeptes für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg
| Kurs I: 30 Unterrichtseinheiten (UE) - Praxis vorbereitende Qualifizierung - vor einer Vermittlung - Tagespflegepersonen ab 2007 |
| Kurs II: 32 UE - Praxis begleitende Qualifizierung - Vermittlung eines Tagespflegekindes - Absolventen / -innen von Kurs I |
| Kurs III: 40 UE - Praxis begleitende Qualifizierung - notwendig für Ausübung in anderen Räumen |
| Kurs IV: 58 UE - in Form von Kursen oder - als Kurs- und Supervision / Gruppenveranstaltungen |
| Kurs V: 15 UE - Praxis begleitende Fortbildungsmaßnahmen - jährlich nach Abschluss der Qualifizierung |
(Quelle: Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V.)
Alle Tageselternvereine im Rems-Murr-Kreis bieten vorbereitende und praxisbegleitende Qualifizierungskurse sowie thematische Veranstaltungen an.
Die Unterrichtseinheiten (UE) teilen sich auf in...
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vorbereitende Qualifizierung mit 30 UE (vor Vermittlung)
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Praxis begleitende Qualifizierung mit 32 UE
Nach erfolgter Grundqualifizierung (62 UE) sind zur Verlängerung des Tageselternausweises sowie zur Aufrechterhaltung der gültigen Pflegeerlaubnis jährlich 15 UE gesetzlich vorgeschrieben
Die Teilnahme an vereinsinternen Veranstaltungen wird durch Eintrag in den Tagespflegeausweis und in Teilnehmerlisten nachgewiesen.
Es können auch Veranstaltungen anderer Institutionen (z.B. VHS, Kiga, Kirchen, o.a.) besucht werden. Der Tageselternverein stellt den Tagespflegepersonen Vordrucke zur Verfügung, auf denen sie sich die Teilnahme an dieser Veranstaltung bestätigen lassen und dem Verein vorlegen können.
Inhalte der Grundqualifizierungskurse...
Kurs I – Vorbereitende Qualifizierung (30 UE)
Kindertagespflege – die Perspektive der Kinder
Das Kind in zwei Familien; Gestaltung der Eingewöhnungsphase; Sicherheit drinnen und draußen – Umgang mit Gefahrenquellen
Kindertagespflege – die Perspektive der Eltern
Erstkontakt mit den Eltern; Verständigung und Zusammenarbeit; rechtliche und finanzielle Grundlagen; der Betreuungsvertrag
Schweigepflicht in der Kindertagespflege
Schutzauftrag in der Kindertagespflege
Zwischenbilanz
Kurs II – Praxis begleitende Qualifizierung (32 UE)
- Besondere Herausforderungen in der Kindertagespflege
Abschied von Tageskindern
->Termine unserer Kurse für die Grundqualifizierung sowie weitere Qualifizierungsangebote finden Sie unter "Veranstaltungen"
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben.
Wir beantworten Ihre Fragen.
Wir freuen uns auf Sie!