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Herzlich Willkommen auf der Homepage des Tagesmütter- und Elternvereins Schorndorf und Umgebung e.V.!


Wir freuen uns über die Möglichkeit, Ihnen hier den Tageselternverein näher vorzustellen und Sie mit unserer Arbeit und unseren Zielen vertraut zu machen.

 


Aufgrund starker Nachfrage suchen wir immer wieder liebevolle Betreuungspersonen (Tagesmütter, Kinderfrauen, Tagesväter oder auch jung gebliebene Omas) für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren.


Wir sind zuständig für die Vermittlung von Tagespflege-verhältnissen in Schorndorf, Urbach, Plüderhausen, Rudersberg, Remshalden und Winterbach.  

Was bedeutet Tagespflege?   

Für Familien bedeutet Tagespflege ein qualifiziertes und verlässliches Betreuungsangebot, denn Tagespflegepersonen werden geschult und gezielt auf ihre Aufgabe vorbereitet. 

Diese Betreuungsform kommt der in der Familie am nächsten und bedeutet für das Kind Erziehung und Förderung in zwei Familien. Dies wirkt sich positiv auf die Entwicklung aus. Tagespflege ist offen für alle Altersstufen. Die Betreuungszeiten sind flexibel. Egal, ob Bedarf nur stundenweise oder für die ganze Woche besteht.


Finanzierung

Die Finanzierung der Tagespflegeverhältnisse wurde neu strukturiert.

Aktuelle Angaben dazu finden Sie in unserem Handbuch ab Seite 7 ("Kosten der Tagespflege") sowie zahlreiche weitere interessante und hilfreiche Informationen.


In Kürze:

Tagespflegeperson und Abgebende Eltern sollten sich einigen, ob das Tagespflegeverhältnis über das Kreisjugendamt abgewickelt werden soll. Beide müssen dann dort einen Antrag stellen und alle dazugehörigen Unterlagen zeitnah vorlegen.

Dann zahlen die Abgebenden Eltern lediglich einen einkommensabhängigen Beitrag an das Jugendamt (Kostenbeitragstabelle auf S.7 im --> Handbuch)

Die Tagespflegeperson wird vom Jugendamt bezahlt (5,50 € pro Betreuungsstunde).

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erhält sie ihr Gehalt im Voraus.

Eine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub ist bis zu 4 Wochen vorgesehen.

Außerdem bekommt die Tagespflegeperson Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (soweit sie die Tätigkeit als Tagespflegeperson betreffen), zur Altersvorsorge und der Beitrag zur Unfallversicherung wird erstattet.